
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vizion-X Cruises UG (haftungsbeschränkt) – Stand 2017
Liebe Gäste, liebe Trainingsteilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil des Buchungsvertrages.
1.Reservierung und Abschluss des Buchungsvertrages
1.1. Mit der Reservierung (Buchung) des Vertrages bietet „Vizion-X-Cruises“ dem Kunden verbindlich den Abschluss des Buchungsvertrages an. Dieses kann mündlich, schriftlich, auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebotes sind die ausgeschriebenen Trainingsmaßnahmen in Kombination mit den blauen Reisen nach den hier dargestellten Teilnahme- und Reisebedingungen.
1.2. Der Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung und der Rechnungslegung durch „Vizion-X Cruises“ zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro oder bei einem unserer Vertragspartner unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Buchungsvertrags dar. „Vizion-X Cruises“ ist im Fall der Nichtannahme der Buchungsanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und / oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3.Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden und Trainingsteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4.Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist „Vizion- X Cruises“ 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Buchungsvertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2. Leistungen
2.1.Die Leistungsverpflichtung von „Vizion-X Cruises“ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung oder Buchungsvertrages in Verbindung mit dem für
den Zeitpunkt des Trainings und der damit verbundenen Seereise gültigen
Trainings-/Reisebeschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von „Vizion-X Cruises“. Im Fall von Widersprüchen ist die Reservierungs- bestätigung ausschlaggebend. "Vizion-X-Cruises" behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen.
2.2.Nicht im Trainings-/Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o. ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von „Vizion-X Cruises“ zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
Ebenfalls nicht im Trainings-/Reisepreis enthalten sind Kosten für die Anreise zum Zielflughafen des Erfüllungsortes.
2.3.Der Kunde trägt und organisiert die Anreise bis zum Zielflughafen selbst. Mit der Abholung des Kunden vom Zielflughafen durch unseren oder durch uns beauftragten VIP-Shuttle-Service beginnt die Leistungspflicht von „Vizion-X Cruises“.
2.4.Leistungsträger (z. B. Hotels/örtliche Agenturen/dritte Beförderungsunternehmen) und Reisebüros oder andere Trainingsvermittlungspartner sind von „Vizion-X Cruises“ nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben auf der Webseite bzw. in Trainingsmaßnahmen-/Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von „VIizion-X Cruises“ hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Buchungsvertrags ändern.
2.5.Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Buchungsvertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von "Vizion-X Cruises" nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von „Vizion-X Cruises“ gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1.Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Trainings- und Reiseleistungen in unserer Broschüre entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die sich „Vizion-X Cruises“ daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird „Vizion-X Cruises“ den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss informieren.
3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen des vereinbarten Inhalts des Buchungsvertrags,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von „Vizion-X Cruises“ nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Trainingsmaßnahme und der damit verbundenen Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für die Yacht verantwortliche Kapitän entscheidet.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. „Vizion-X Cruises“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Trainings- und Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages vor Trainingsbeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer/Kunde hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung geltend zu machen.
4. Zahlungen
4.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt der Rechnung wird die Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrages sofort fällig. Bei Zahlung der Rechnung ist das Zahlungsziel 14 Tage, sofern der 14. Tag bis zum 36.Tag vor Antritt der Trainingsmaßnahme / Reise liegt.
4.2. Bei Buchung ab 35 Tagen vor Trainings-/Reisebeginn ist der komplette Rechnungsbetrag sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
4.3. Nach vollständiger Bezahlung der Trainingsmaßnahme/Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Vertragsunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Trainings-/Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich "Vizion-X Cruises" vor, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen.
4.4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat zum in der Rechnung ausgewiesenen
Fälligkeitstermin ausschließlich an „Vizion-X Cruises“ zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung, per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) oder per CapriPay (Bitcoin / Capricoin / Euro) vorgenommen werden. "Vizion-X Cruises" behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit „Vizion-X Cruises“ ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros oder andere Vertragspartner keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich.
4.5. Verlangt der Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich „Vizion-X Cruises“ das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
4.6. In Abhängigkeit der vom Kunden gewählten Zahlart wird der Kunde rechtzeitig vor dem
Zahlungsvorgang über das anfallende Transaktionsentgelt informiert.
5. Preise und Preisänderungen
5.1. Die angegebenen Preise sind für beide Partner bindend. „Vizion-X Cruises“ behält sich ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Gesamtpreises
insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die „Vizion-X Cruises“ den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Eine entsprechende Anpassung des in der Preisliste ausgeschriebenen Gesamtpreises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Trainingsmaßnahme/Reise geltenden Wechselkurse zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und in der Preisliste ausgeschriebene Trainingsmaßnahme nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung der Preisliste verfügbar ist.
5.2. Für besondere Zusatzleistungen (bsw. Deko für Hochzeiten / spezielle Landausflüge / Nutzung besonderer nicht an Bord befindlichen Sportgeräte usw.) erstellen wir dem Kunden vorab einen Kostenvoranschlag.
5.3. Bei den Trainingsmaßnahmen und den Reisen von „Vizion-X Cruises“ gilt i. d. R. der
jeweilige Preis der entsprechenden Trainings-/Reise nach Preisliste, sofern keine
Ausnahme vermerkt ist, oder Nebenabreden mit "Vizion-X Cruises" getroffen wurden.
5.4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss „Vizion-X-Cruises“ den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 15. Tag vor Reiseantritt zulässig.
5.5. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde das Recht, gebührenfrei
vom Trainings-/Reisevertrag zurückzutreten. Dieses Recht muß der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber „Vizion-X- Cruises“ schriftlich geltend machen.
6. Rücktritt und Kündigung durch „Vizion-X-Cruises“
6.1. Sollte ein Kunde aufgrund des geistigen oder körperlichen Zustandes eine Gefahr für sich selbst und andere Reise- und Trainingsteilnehmer darstellen, kann eine weitere Beförderung und Trainingsteilnahme durch „Vizion-X-Cruises“ abgelehnt und abgebrochen werden. Für daraus entstehende Mehrkosten ist der betroffene Kunde selbst verantwortlich.
6.2. Sollte ein Kunde gegen die Bordordnung verstoßen, kann er je nach Schwere durch den Kapitän oder andere Befugte abgemahnt werden. Bei schweren Verstößen, insbesondere bei Drogenkonsum, dem Versuch Waffen, Munition oder andere gefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord zu bringen erfolgt eine sofortige Kündigung des Vertrages. Dies gilt auch beim Begehen von Straftaten an Bord.
6.3. Der Kapitän besitzt das Recht bei unter Punkt 6.2. vorliegenden Verletzungen der Bordordnung und der Gefährdung der Sicherheit der Yacht und anderer Personen den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies ist einer Kündigung des Vertrages durch „Vizion-X-Cruises“ gleichzusetzen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht auf Rückerstattung seines Reise- / Trainingspreises.
6.4. Sollte ein Reiseteilnehmer unter falschen Personen- oder Adressangaben oder mit falschem Ausweisdokument gebucht haben, kann „Vizion-X-Cruises“ den Vertrag fristlos kündigen und den Betroffenen von Bord weisen.
7. Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise- oder Trainingsbeginn von dem mit „Vizion-X- Cruises“ geschlossenen Vertrag schriftlich zurücktreten. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der schriftliche Eingang bei „Vizion-X-Cruises“.
7.2. Folgende pauschale Entschädigung steht „Vizion-X-Cruises“ in jedem Falle eines Rücktritts zu. Diese Entschädigung gilt pro Person und ist bezogen auf den jeweiligen Gesamtpreis der Reise oder Trainingsmaßnahme.
Bis zum 21.Tag* 50%
Vom 20.Tag bis zum 14.Tag* 60%
Vom 13.Tag bis zum 7.Tag* 80%
Ab dem 6.Tag* 90 %
Bei Nichterscheinen am Tag des Reise- / Trainingsbeginn 100 %
(* vor Reisebeginn)
7.3. Wird die Reise oder Trainingsmaßnahme durch „Vizion-X-Cruises“ nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Unterlässt er dies, hat er keinen Anspruch auf Preisminderung. Der Kunde hat in diesem Fall „Vizion-X-Cruises“ einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zur Abhilfe zu gewähren.
7.4. Sollte „Vizion-X-Cruises“ keine Abhilfe schaffen, hat der Kunde das Recht auf
Preisminderung. Diese Forderung hat er sofort bis zum 14. Tag nach Beendigung der Reise oder Trainingsmaßnahme schriftlich an Vizion-X-Cruises, Wernerstrasse 37, D- 03046 Cottbus zu richten.
7.5. Eine Kündigung durch den Kunden bei nicht vertragsgemäßer Durchführung der Reise oder Trainingsmaßnahme ist bei nicht schuldhaften Änderungen durch „Vizion-X- Cruises“ nicht möglich. Hierzu zählen insbesondere Wetterverhältnisse und andere die Sicherheit der Yacht und Passagiere betreffenden unvorhersehbaren Ereignisse.
8. Umbuchungen
8.1. Grundsätzlich hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Reisetermins und
Reisezeitraums oder Reiseziels. In besonderen Fällen, beispielsweise durch
Flugzeitenänderungen zum bereits gebuchten Reisetermin können wir jedoch bei Verschiebungen um maximal 24 Std. die Reise oder Trainingsteilnahme problemlos
durchführen.
8.2. Wünscht der Kunde eine Umbuchung auf einen anderen Termin, welcher mehr als 24 Std. vom Ursprungstermin abweicht, können wir eine kostenpflichtige Umbuchung vornehmen, sofern es keine Terminkollision mit bereits anderen Reise- oder Trainingsgruppen gibt.
8.3. Die Kosten für eine terminliche Umbuchung betragen 3 % des Gesamtpreises und werden von „Vizion-X-Cruises“ sofort in Rechnung gestellt.
8.4. Bei Umbuchungen sind die Fristen des Ursprungsvertrages bindend.
8.5. Bei Gruppenreisen können Sie bis zum 3. Tag vor Reiseantritt kostenfreie Umbuchungen von Personen durchführen. Dazu genügt es, uns die im Interview und Buchungsformular
geforderten persönlichen Daten des (Ersatz-) Teilnehmers schriftlich mitzuteilen, genauso,
wie die Daten des ursprünglich gebuchten Teilnehmers, welcher dann nicht an der Reise
oder Trainingsmaßnahme teilnimmt. Eine spätere Änderung wird mit einer pauschalen
Gebühr von 50 € belastet.
8.6. Umbuchungen des Reiseziels sind i.d.R. auch mit einer terminlichen Umbuchung gekoppelt. In diesen Fällen stellt „Vizion-X-Cruises“ den entstehenden finanziellen Mehraufwand (bsw. Verlegung der Yacht in ein anderes Zielgebiet / zusätzliche Hafengebühren etc.) in Rechnung. Die Fristen des Ursprungsvertrages (besonders die unter Punkt 7) bleiben für den Kunden bindend und werden nicht auf die Umbuchung übertragen.
8.7. Umbuchungsgebühren sind sofort nach Rechnungslegung fällig.
9. Medizinische Versorgung an Bord
9.1. Unsere Yacht verfügt über eine gut ausgestattete Bordapotheke. Kleinere Verletzungen und Erkrankungen können somit gut behandelt werden. Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen werden Patienten schnellstmöglich einer professionellen medizinischen Behandlung an Land zugeführt.
9.2. Neben der Erstversorgung an Bord ist keine weitere medizinische Versorgung in den Leistungen der „Vizion-X-Cruises“ enthalten. Nach der Übergabe des Patienten an einen Arzt endet unsere Versorgungspflicht. Diese Ausschiffung und der Transport zum Arzt sind kostenfrei. Spätestens beim Boarding ist der Nachweis einer Auslandsreise- krankenversicherung zu erbringen.
9.3. Sollten Sie bestimmte Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte mit und informieren Sie das Bordpersonal, falls spezielle Entsorgung von medizinischem Zubehör (bsw. Diabetis-Spritzen) notwendig ist. Beachten Sie die Einreise- und Zollbestimmungen für das jeweilige Land beim Einführen von Medikamenten.
9.4. Sollten Sie körperlich eingeschränkt sein (Rollstuhlfahrer oder auf Bewegungshilfen angewiesen) erkundigen Sie sich bitte vorab bei uns, inwieweit eine Teilnahme an den Reisen möglich ist
10. Haftung / Haftungseinschränkung
10.1. "Vizion-X-Cruises" ist haftbar für Schäden an mitgeführten Gepäck der Kunden und
körperlichen und nichtkörperlichen Schäden, die infolge von schuldhaften Verhalten der
"Vizion-X Cruises“ entstanden sind. Dazu ist "Vizion-X-Cruises“ umfangreich versichert.
10.2. Für Sachschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit, aus unerlaubter Handlung oder durch Vorsatz entstanden sind, ist die Haftung auf die Höhe des Reisepreises je Person beschränkt. Durch das Montrealer Übereinkommen bleiben Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrem Reisegepäck von der Beschränkung unberührt.
10.3. Die Beförderung auf See ist in der Haftungsordnung des Übereinkommens von Athen 1974, des dazugehörigen Protokolls von 2002 und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens geregelt und wurde durch die EU-Verordnung (EG) 392/2009 umgesetzt.
10.4. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen (Geld, Schmuck, Mobiltelefone,
Laptops, Tablets, Fotoausrüstungen, Kunstgegenstände oder wichtige Dokumente) ist
„Vizion-X-Cruises“ nicht haftbar, es sei denn, sie wurden zur sicheren Aufbewahrung an das Bordpersonal übergeben und hinterlegt.
10.5. „Vizion-X-Cruises“ haftet nicht bei Personen- oder Sachschäden, die außerbords entstanden sind (bsw. öffentliche Verkehrsmittel, gemietete Sachen, Besuche von Museen, Veranstaltungen usw.). Wir empfehlen unseren Kunden ausdrücklich den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung.
11. Datenschutzbestimmungen
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden die von Ihnen gemachten personenbezogenen Angaben und Daten zur Abwicklung unserer Reise und Trainingsmaßnahme verwendet. Dazu werden Ihre Daten von uns gespeichert und genutzt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben, es sei denn, Sie geben uns den unmittelbaren Auftrag dazu. die gesamten Datenschutzbestimmungen und Hinweise
finden Sie hier.
12. Gerichtstand
12.1. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Ansprüche des Kunden gegenüber „Vizion-X-Cruises“ verjähren nach 2 Jahren nach §651 c bis f BGB.
12.3. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Geltendmachung der Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
12.4. Klagen des Kunden gegenüber „Vizion-X-Cruises“ können ausschließlich am
Unternehmenssitz in D-03046 Cottbus stattfinden.
12.5. Für Klagen von „Vizion-X-Cruises“ gegenüber des Kunden, ist der augenblickliche Wohnort des Kunden innerhalb Deutschlands ausschlaggebend.
Hier können Sie die AGB als PDF downloaden.